Katzenhaftpflicht

Die Katzenhaftpflicht kurz & knapp erklärt

Katzen gelten nicht ohne Grund als eigenwillig und „besonders“, das gilt gleich in mehrfacher Hinsicht. Sie sind einerseits bekannt für ihre Tapferkeit, die sich häufig in sehr brenzligen Situationen zeigt. Wer kennt nicht die Situation, wo sich die Katze aus einer schier unmöglichen Situation mit einem sagenhaften Hechtsprung befreit? Doch Spaß beiseite: Katzen sind nicht selten der Verursacher von Schäden verschiedener Art.

In diesen Fällen schützt dich deine private Haftpflichtversicherung als Halter davor, unliebsame Kostenrechnungen zu erhalten. Deine Katze ist somit bei dir mitversichert. Bei Hunden oder Pferden verhält sich dies anders. Größere Tiere müssen individuell versichert werden und eine gesonderte Versicherung besitzen. Daher sollte die Versicherungssumme der privaten Haftpflichtversicherung die Kosten einer Katze in jedem Fall berücksichtigen.

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Es ist keine separate Katzenhaftpflicht notwendig

Die Katze ist nicht nur ein wichtiger Teil der Gesellschaft und des Haushalts, sondern auch eine treue Begleiterin auf all deinen Wegen. Die kleinen Tiere besitzen einen einzigartigen Charakter, jedoch auch ungeahnte Kraft, nicht bloß durch ihre Krallen. So kann es passieren, dass Sachbeschädigungen oder Unfälle durch Katzen verursacht  werden.

Viele Privathaftpflichtverträge decken gewisse Schäden, die durch Haustiere wie Katzen verursacht wurden ab. Allerdings gibt es hier Leistungsgrenzen und andere Bedingungen, die dir klar sein sollten. Wie beispielsweise die abgedeckte Höhe deiner Haftpflichtversicherung. Dies sollte unbedingt vorab geklärt werden. Sollte deine Katze also einen Schaden anrichten, dann bist du über deine Haftpflichtversicherung geschützt. Abgesehen von Katzen sind auch andere Haustiere wie Hamster, Wellensittiche oder Meerschweinchen in der Privathaftpflicht mitversichert. Anders sieht es zum Beispiel bei Pferden und Hunden aus. Kläre in jedem Fall bei deiner jetzigen Versicherung ab, inwiefern Katzen mit inbegriffen sind.

Du hast weitere Fragen zur Katzenhaftpflicht oder möchtest dich auch über die Hunde Haftpflichtversicherung informieren? Wir helfen dir gerne weiter!

Wichtige Punkte, die es in puncto Katzenhaftpflicht zu beachten gilt

Um zu wissen, in welcher Form dir deine Katze zu unerwünschten Rechnungen verhelfen kann, genügt ein Blick in § 833 BGB. Dort wird die Haftung von Tierhaltern geregelt, die grundsätzlich für alle Schäden haften, die durch ihre Tiere verursacht werden. Wörtlich heißt es darin: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Juristisch gesehen handelt es sich bei vielen Schadenereignissen, bei denen Katzen involviert sind und die durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, um Fälle der Gefährdungshaftung. Konkret handelt es sich dabei um Ansprüche, die dennoch vom Tierhalter zu erbringen sind, obwohl dieser in seiner Person unbeteiligt war. Widerspenstige, eigenwillige Katzen sind demnach ein gewisses Kostenrisiko für dich. Die private Haftpflichtversicherung schützt bis zu einem gewissen Maße davor.

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Schadenersatz leisten: Wann greift die Haftpflicht bei deiner Katze?

Tiere haben ihren eigenen Charakter, der auch bei bester Erziehung und Pflege zu einem Teil unberechenbar bleibt. Daraus können Situationen entstehen, in welchen ein Schaden explizit durch das Handeln deiner Katze entsteht. Sämtliche Beeinträchtigungen, gleich ob körperlicher oder gesundheitlicher Art, gehen mit Schadenersatzforderungen einher.

Das Besondere dabei: Rein aus dem Gesetz gibt es keine Begrenzung der Ansprüche, die Halter von Katzen erfüllen müssen. Das heißt im Klartext, dass Geschädigte in unbegrenzter Höhe an dich herantreten können. Schadenersatz, Schmerzensgeld und Co., die infolge von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zu leisten sind, betreffen demnach nicht nur dein aktuelles, sondern auch das künftige Vermögen. Nicht ohne Grund empfehlen Fachleute, den Versicherungsschutz zu überprüfen und notfalls nachzubessern.

Wenn du mehr Informationen darüber benötigst, wende dich gerne jederzeit an das Team von anivigo.de – wir helfen dir kompetent weiter!

Wichtige Punkte beachten: Das solltest du in puncto Katzenhaftpflicht wissen

Damit du dich gut innerhalb des Dschungels an Paragraphen und Co. orientieren kannst, haben wir die wichtigsten Punkte nachfolgend zusammengefasst. Wir haben versucht, dir die wichtigsten Aspekte in leicht verständlicher Form aufzubereiten. Dir fehlt etwas? Melde dich unverbindlich bei uns!

Welche Versicherungssumme in der Katzenhaftpflicht ist empfehlenswert?

Viele Sachschäden sind, sofern es sich nicht gerade um Schäden im Pariser Louvre handelt, oftmals begrenzt. Dennoch können schnell vier- oder gar fünfstellige Summen zusammenkommen. Ein gutes Beispiel hierfür sind Personenschäden, die durch deine Katze verursacht werden.

Ein Beispiel: Bei Verletzungen oder Unfällen, die durch die Katze erst entstehen, geht es meist um mehr als „nur“ Behandlungskosten. Aufwendungen für weitere Therapieansätze, die Wiedereingliederung in den Betrieb oder andere Maßnahmen der Rehabilitation sind hoch und aufgrund des ungewissen Ausgangs nicht final abzuschätzen. Regressforderungen sind zudem mit langwierigen juristischen Auseinandersetzungen verbunden, die ihrerseits Geld und Nerven kosten. Deshalb empfiehlt sich eine Mindestversicherungssumme von 10 Mio. EUR in der Haftpflichtversicherung, wo auch die Katzenhaftpflicht eingeschlossen ist.

Was passiert, wenn jemand behauptet, meine Katze trage an einem Unfall die Schuld?

Das Besondere an einer Privathaftpflicht, die in vielen Fällen eine Katzenhaftpflicht einschließt, ist das Prinzip einer umgekehrten Rechtsschutzversicherung. Für dich bringt das viele Vorteile im Alltag, denn damit ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen ebenso inkludiert. Die Versicherung trägt dann Kosten für Rechtsbeistand, Gutachten und Co., um diese unbegründeten Vorwürfe auszuräumen.

Meine Katze ist Freigänger, ist sie ebenso in der Katzenhaftpflicht abgesichert?

Grundsätzlich ja, denn der Katzenversicherungsschutz gilt stets unabhängig davon, wie die Katze gehalten wird. Es ist also unerheblich, ob du mit deiner Katze permanent zusammen eine Wohnung teilst oder sie sich als Freigänger in der näheren Umgebung „rumtreibt“.

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